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Schweizerischen Paritätischen Kommission Gleisbau (SPK Gleisbau)

Die SPK Gleisbau wird von den Vertrags­parteien des Gesamt­arbeits­vertrages für den Gleisbau (GAV Gleisbau) während der jeweiligen Vertrags­dauer des GAV Gleisbau eingesetzt. Ihr Ziel ist, einen wirkungsvollen, effizienten und kompetenten Vollzug des GAV Gleisbau auf gesamt­schweizerischer Ebene sicherzustellen. Die wesentlichen Tätigkeiten, die zur Erreichung dieses Ziels notwendig sind, finden Sie unter Auftrag.

Die Geschäftsstelle der SPK Gleisbau in Zürich beschäftigt sich täglich mit unterschiedlichen Themen im Zusammenhang mit dem Vollzug des GAV Gleisbau. Hier stellen wir uns Ihnen gerne vor.

Sind Sie oder ist Ihr Betrieb Mitglied einer dieser Organisationen und haben Fragen zum GAV Gleisbau?
Hier entlang!

NEWS: GAV Gleisbau: Der neue GAV Gleisbau 2026–2032 hat eine Vertragsdauer von sechs Jahren und löst den bisherigen GAV Gleisbau 2019 ab. Für die Verbandsmitglieder tritt der neue GAV Gleisbau per 1. April 2026 in Kraft. Das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wurde bereits beim SECO eingereicht. Das Verfahren ist derzeit hängig.

NEWS: Umzug SPK Gleisbau: Die SPK Gleisbau Geschäftsstelle hat per 1. Januar 2026 neue Büroräumlichkeiten an der Sumatrastrasse 15 in Zürich bezogen. Die neuen Büroräumlichkeiten befinden sich gleich gegenüber der früheren Geschäftsstelle an der Weinbergstrasse 49 in Zürich. Wir bitten Sie, Ihre Korrespondenz zukünftig an folgende Adresse zu richten:

Schweizerische Paritätische Kommission Gleisbau (SPK Gleisbau)
Sumatrastrasse 15
Postfach 16
8042 Zürich

Haben Sie Fragen zum flexiblen Altersrücktritt (GAV FAR)?
Hier finden Sie Antworten.

Haben Sie Fragen zum Abzug von Vollzugskosten- und Aus- bzw. Weiterbildungs­beiträgen?
Voilà!

Betrifft Ihre Frage keine der oben erwähnten Institutionen, so freuen wir uns, Sie unter­stützen zu können.